© Roland Kruk
Erklärungen
Berufspolitisches Mandat
Es gibt 2 Formen von Mandaten.
1.
Das ehrenamtliche Bundestagsmandat.
Dafür bekommt der Inhaber kein Gehalt, sondern nur eine
leistungsbezogene Aufwandsentschädigung. Seinen
Hauptberuf findet er nach wie vor in seinem vor dem
ehrenamtlichen Mandat ausgeübten Hauptberuf, aus dem er
auch formal seinen Lebensunterhalt bestreitet.
Das ehreanamtliche Bundestagsmandat kommt NUR zum
Hauptberuf dazu und formalrechtlich übt der ehrenamtliche
Bundestagsabgeordnete (1949-1975), seinen aktuellen
Hauptberuf, VOR, WÄHREND und NACH dem ehrenamtlichen
Mandat aus. Das ehrenamtliche Bundestagmandat ist NUR
der ehrenamtiche Nebenjob…, sonst NICHTS!
2.
Das Berufspolitiker Mandat ist, formalrechtlich grundlegend
anders, denn für die Dauer des Mandates, erhält der Berufs-
Bundestagsabgeordnete von heute (1975-heute) einen NEUEN
Hauptberuf und das ist das Berufspolitiker-
Bundestagsmandat.
Der Berufspolitiker erhält dafür ein Gehalt aus der
Staatskasse und ist steuerpflichtig. Sein aktueller Hautberuf
für die Dauer des Mandates ist das Bundestagsmandat und
der vor dem berufspolitiker Bundestagsmandat ausgeübte
Hauptberuf spielt dabei keine Rolle mehr…! Im Berufspolitiker
Bundestagsmandat (1975-heute), gibt es NUR
Berufsbundestagsabgeordnete und sonst NICHTS.
Art.137 Abs. 1 Grundgesetz (GG) (Beamtennotbremse) lautet:
(1) Die Wählbarkeit von Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes,
Berufssoldaten, freiwilligen Soldaten auf Zeit und Richtern im Bund, in
den Ländern und den Gemeinden kann gesetzlich beschränkt werden. Zitat Ende
Zum Schutz der Gewaltenteilung darf man den Beamten sogar die
Wählbarkeit gesetzlich verbieten. Das zeigt überdeutlich was die Väter und
Mütter des Grundgesetzes, von Beamten im Bundestag halten…! NÄMLICH
NICHTS!
Trotzdem sind heute die Deutschen Beamten die am besten und lukrativsten
geförderte Berufsgruppe beim Zugang und bei der Ausübung des
Berufspolitiker-Bundestaggsmandates und dominieren dadurch die politische
Macht im Deustchen Staate und insbesondere im Bundestagsmandat .